NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG

NEUE CORONASCHUTZVERORDNUNG: DAS GILT AB 04. März 2022

Auszug aus der Coronaschutzverordnung NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens (NRW) hat eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht. Die Verordnung ist ab Freitag, den 04. März gültig. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb verfasst und die wichtigsten Regelungen für den Vereins- und Breitensport zusammengefasst.

 

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.

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Wer sind wir

Wir sind ein führender Laufsportverein, mit Tradition und Erfahrung, in Unna und Umgegend.

Wir leben und lieben unseren Sport, haben Spaß an der Bewegung, sei es, im Breiten- oder Leistungssport-Bereich.

Wir sind in allen Belangen ein sportliches Team und laden auch Dich ganz herzlich ein.

 

 

 

 

Trainingszeiten

 

Dienstag 18:15 Uhr
Mittwoch 18:00 Uhr *
Donnerstag 18:15 Uhr
Samstag nach Absprache
Sonntag nach Absprache
   
  * (Stadiontraining, nur nach Absprache)
** (Walking, nach Absprache)

Impressum

Laufsportfreunde Unna 2000 e.V.
c/o Arne Reimann
Am Hertinger Tor 2c
59423 Unna

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